SARS CoV 2 Arbeitsschutzstandard

Wir ihr sicher schon mitbekommen haben werdet, wird es uns wohl ab dem 04.05.2020 wieder erlaubt sein, unserer Tätigkeit nachzugehen.

BGW zum ArbeitsschutzstandardFür viele von euch, wie auch für uns, ist dieser Tag lange herbei gesehnt. Mit Stand vom 22.04.2020 gibt es nun Informationen von der BGW, wie konkret der Arbeitsschutzstandard auszusehen hat.

Hierüber möchten wir euch an dieser Stelle informieren. Vorweg sei eines gesagt,- der Friseurbesuch, wie ihr ihn kennt, einer der auch der Entspannung und Erholung dient, wird es vorerst nicht.

Die wichtigsten Facts fassen wir einmal kurz zusammen:

  • Es gilt die Mund-Nasen-Bedeckung-Pflicht – sowohl für uns, als auch für euch…
  • Wir müssen, um eine mögliche Infektionskette nachweisen zu können, Kundendaten erheben, ihr müsst dazu euer Einverständnis erklären…
  • Wir dürfen niemanden bedienen, der offensichtliche Symptome wie niesen, schnupfen usw. aufweist…
  • Künftig stehen euch Desinfektionsmöglichkeiten im Eingangsbereich zur Verfügung, die ihr zwingend nutzen müsst…
  • Es dürfen keine Bewirtschaftungen mehr erfolgen, d.h. kein Kaffee, kein Wasser, nichts…
  • Zeitschriften, um sich die Wartezeit zu verkürzen, sind tabu…
  • Ihr dürft nur noch alleine zum Termin erscheinen und das zeitnah, um Wartezeiten zu vermeiden…
  • Dienstleistungen dürfen nur noch am gewaschenen Kopf erbracht werden, d.h. ihr müsst diese zusätzliche Dienstleistung mit einplanen beim nächstem Friseurbesuch…
  • Es ist uns nicht mehr erlaubt das „selber föhnen“ anzubieten…
  • Arbeiten an Augenbrauen und Bärten sind untersagt…
  • Möglichst solltet ihr künftig mit Karte bezahlen,- dazu steht ein EC Gerät bereit…
  • Unsere kleine Spielecke für unsere jüngsten Gäste muss leider vorerst verschwinden…

Es gibt eine Reihe mehr an Bestimmungen und Auflagen, die es künftig im Zusammenhang mit SARS CoV 2 zu erfüllen gibt,- diese betreffen aber nicht euch direkt, sondern gelten uns Friseuren. Damit wollen wir euch an dieser Stelle nicht weiter langweilen, stellen euch aber gerne den Link zur BGW zur Verfügung, falls es euch interessieren sollte und ihr nachlesen wollt.

Das Ordnungsamt, als auch das BGW wird die Einhaltung der Auflagen kontrollieren, weshalb wir uns auch auf keine Kompromisse einlassen werden.

Wir wissen, es gibt eine Reihe an Einschnitten für euch, der Friseurbesuch ist für viele nicht mehr das, was er sonst war. Das soll aber nicht auf ewig so bleiben. Halten wir uns alle an Auflagen, nicht nur beim Friseurbesuch, wird es uns vielleicht in absehbarer Zeit gelingen, den Virus soweit einzudämmen, das es bald ohne Beschränkungen weiter gehen kann.

Daran glauben wir ganz fest!

BGW SARS CoV 2 Arbeitsschutzstandard für Friseurbetriebe als .pdf

Download  Erhebung Kundendaten – Nachweis Infektionskette

Autor: Oliver Schwabe

Hans Dampf in allen Gassen und die gute (Technologie) Seele im Hause SchnittGut...